Sylvio Hagen Entrümpelungsservice


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Impressum

Silvio Hagen Entrümpelungsservice

Adresse:
Pirker - Straße 06
08606 Oelsnitz/OT Göswein
(direkt an der B 173)

Tel.: 0177 - 2504867
Geschäftsbedingungen der Firma Sylvio Hagen Entrümpelungsservice
1) Allgemeines
Die Dienstleistungen der Firma Sylvio Hagen Entrümpelungsservice - im folgenden Auftragnehmer genannt - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Entgegennahme der Leistungen oder Unterschrift der Räumungsvereinbahrung gelten diese Bestimmungen als akzeptiert. Die Räumungsvereinbahrung wird zwischen der Firma Sylvio Hagen Entrümpelungsservice
und dem Auftraggeber geschlossen. Handelt der Auftraggeber nicht in eigenem Namen so hat er dies bei der Besichtigung ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall hat der Vertretene eine schriftliche Kostenübernahmezusicherung mitzugeben. Handelt der Vertreter als Sachwalter oder Vormund, so ist der Vertreter Auftraggeber, wenn er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste das die zu betreuende Person aufgrund mangelnder Liquidität ihrer Zahlungsverpflichtung durch unsere Leistung nicht nachkommen kann.

2) Besichtigung
Die Besichtigung erfolgt unverbindlich und kostenlos. Der Preis bezieht sich auf den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Besichtigung und schließt nicht besichtigte Gegenstände/Örtlichkeiten aus. Sollten einzelne Stellen des Objektes nicht einsehbar sein und sich dort Problemstoffe/Sondermüll (Farben, Lacke, Asbest, Medikamente o.ä.) bzw. nur schwer und/oder zeitaufwendig transportierbare Gegenstände (loser Koks, Bauschutt o.ä.) befinden so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt bzw. eine Neukalkulation von der Preisvereinbahrung vor.




3) Preise
Sämtliche Preisvereinbahrungen sind Fixpreise und gelten ab Zeitpunkt der Besichtigung. Sollten Gegenstände, welche zum Zeitpunkt der Besichtigung vorhanden waren, entfernt werden, so behält sich der Auftragnehmer einen Rücktritt von der Räumungsvereinbahrung bzw. eine Neukalkulation des Preises vor. Gleiches gilt für den Fall des Hinzufügens von Gegenständen bzw. erweitern des Auftrages auf andere zuvor nicht besichtigte Gegenstände oder Räumlichkeiten.

4) Termine
Terminvereinbahrungen bedürfen der Schriftform. Dienstleistungsverzögerungen auf Grund von höherer Gewalt und von Ereignissen im eigenen Betrieb welche die Dienstleistung unmöglich machen oder erheblich erschweren z.B. Streik, Krankheit, Versagen der Transportmittel o.ä. führen zu einer Aussetzung der Leistungsverpflichtung auf die Dauer der Ereignisse. Der Auftraggeber kann daraus keine wie auch immer gearteten Schadensersatzansprüche ableiten. Kommt der Auftragnehmer in Terminverzug so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist von der Räumungsvereinbahrung zurücktreten. Es werden dann nur die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

5) Besitzübernahme
Bei Unterzeichnung der Räumungsvereinbahrung bzw. mit Beginn der Räumungs- oder Demontagetätigkeit gehen sämtliche im Objekt verbliebenen Gegenstände in den Besitz des Auftragnehmers über. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Dokumenten, Schmuck, Geld, Urkunden, Sammlungen und dergleichen. Nehmen sie sich bitte vor der Besichtigung genügend Zeit und Kennzeichnen die Gegenstände die im Objekt verbleiben deutlich bzw. entfernen diese vor der Räumung.

6) Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer gewährt gewerblichen Kunden ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungserhalt. Privatkunden haben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, die Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit, spätestens jedoch bei Schlüsselübergabe in bar zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragsnehmer berechtigt bankübliche Verzugszinsen und 5.- Euro Mahnspesen zu verrechnen.

7) Gerichtsstand Plauen

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